Die Typengenehmigung wird erteilt, wenn der Fahrzeugtyp verkehrssicher ist und folgende Dokumente vorliegen:39
eine EU-Gesamtgenehmigung;
die EU-Teilgenehmigungen;
die Konformitätserklärungen des Herstellers oder der Herstellerin mit Prüfbericht nach Artikel 14; oder
die ausländischen oder internationalen Genehmigungen nach Artikel 15.
Soweit keine Dokumente nach Absatz 1 vorgelegt werden, wird die Typengenehmigung auf Grund technischer Prüfungen am Gegenstand nach dem 3. Abschnitt erteilt.41