Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 3 Geltungsbereich 1 Der Typengenehmigung unterliegen die im Anhang 1 aufgeführten Gegenstände. 2 Auf Antrag können auch für weitere Gegenstände Typengenehmigungen erteilt werden. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 2. Sept. 1998, in Kraft seit 1. Okt. 1998 (AS 1998 2501). Eingefügt durch Ziff. I