Zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Unterrichtszeit müssen die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen folgende Kontrollmittel führen:
eine Ausbildungskarte zu jedem Fahrschüler und zu jeder Fahrschülerin, welche die erteilten theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden nach Datum und Zeit, den Ausbildungsstand und gegebenenfalls die abgelegten Führerprüfungen enthält; und
ein Wochenblatt, das über die pro Wochentag und pro Woche erteilten praktischen und bei angestellten Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen auch theoretischen Unterrichtsstunden nach Minuten Auskunft gibt.
Die Kontrollmittel sind laufend nachzuführen und aktuell zu halten.