Das ASTRA kann die Daten zu den Zwecken nach Artikel 2 Absatz 3 auswerten oder sie Dritten zur Auswertung zu diesen Zwecken zur Verfügung stellen.
Das Schadenzentrum VBS kann die Daten zu den Zwecken nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben b und d auswerten.
Die Kantone können die Daten nach Artikel 11 Absatz 3 auswerten.