Das ASTRA stellt dem BFS und der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung die Daten, die diese Stellen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, gestützt auf Leistungs- und Datenschutzvereinbarungen in anonymisierter Form zur Verfügung.
Das ASTRA kann Behörden, Organisationen und Privaten anonymisierte Daten für eigene Auswertungen zur Verfügung stellen. Es schliesst dafür Leistungs- und Datenschutzvereinbarungen ab. Darin kann es Zugriffsberechtigungen auf das Auswertungssystem erteilen.
Dritten werden anonymisierte Jahresdaten erst zur Verfügung gestellt, nachdem sie in der Strassenverkehrsunfall-Statistik publiziert worden sind.