In dieser Verordnung bedeuten:
Fahrzeug mit Übernahmeaufforderung: Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem, das die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer informiert, wenn es an die Grenzen seines bauartbedingten Einsatzbereichs gelangt;
Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem zum Parkieren: Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem, das dazu konzipiert ist, ohne Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer und ohne deren oder dessen Überwachung vom Übergabestandort zum Abstellfeld und vom Abstellfeld zum Übernahmestandort zu manövrieren;
führerloses Fahrzeug: Fahrzeug mit einem Automatisierungssystem, das dazu konzipiert ist, zumindest bestimmte Fahrstrecken von ihrem Ausgangs- bis zum Endpunkt ohne Anwesenheit einer Fahrzeugführerin oder eines Fahrzeugführers zurückzulegen; ein Fahrzeug, das lediglich ein Automatisierungssystem zum Parkieren aufweist, gilt nicht als führerloses Fahrzeug.