Verordnung vom 16. Juni 2023 über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabeverordnung, NSAV)
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
741.711
Verordnung
über die Abgabe für die Benützung
von Nationalstrassen
(Nationalstrassenabgabeverordnung, NSAV)
vom 16. Juni 2023 (Stand am 1. August 2023)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 7 Absatz 5, 11 Absatz 4, 12b Absatz 3 und 18 Absatz 1 des Nationalstrassenabgabegesetzes vom 19. März 20101 (NSAG),
verordnet:
- SR-Nummer
- SR 741.711
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2023
- Dokumentdatum
- 16.06.2023
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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- SR-Nummer
- SR 741.711
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 16.06.2023
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht