Die Funktionen werden aufgrund der Ausbildung, der Berufserfahrung, der Methoden- und Sozialkompetenz, der Kommunikationsanforderungen, des Selbständigkeitsgrades, der Aufgabenvielfalt und -komplexität, der Verantwortlichkeit sowie der Entscheidungskompetenz und -autonomie einem von neun Lohnbändern zugewiesen.
Die Lohnbänder sind im Anhang aufgeführt (Lohntabelle).
Der Höchstbetrag der Lohnbänder wird um den vom Verwaltungsrat beschlossenen Teuerungsausgleich und um allfällige Reallohnerhöhungen angepasst. Die angepasste Lohntabelle ist den Angestellten in geeigneter Weise bekannt zu machen.