Die Eisenbahnunternehmen schliessen sich den Fachverbänden und Branchenorganisationen an, die geeignet sind, ihren Auftritt am Markt zu stärken.
Das BAV kann die Eisenbahnunternehmen verpflichten, grössere Ausschreibungen gemeinsam durchzuführen.270
Es kann Massnahmen zur Zielerreichung anordnen oder finanzielle Leistungen zurückfordern, wenn das Unternehmen:
die bestellten Leistungen nicht wie vereinbart erbringt;
Zielvorgaben nicht erreicht;
festgelegte Fristen nicht einhält; oder
sich unwirtschaftlich verhält.271