Art. 14 – Allgemeine Bestimmungen
Art. 1439
- 39 Aufgehoben durch Ziff. II 66 der V vom 8. Nov. 2006 über die Anpassung von Bundesratsverordnungen an die Totalrevision der Bundesrechtspflege, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4705).
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 14 Aufgehoben durch Ziff. II 66 der V vom 8. Nov. 2006 über die Anpassung von Bundesratsverordnungen an die Totalrevision der Bundesrechtspflege, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 4705). Aufgehoben durch Ziff. II 66 der V vom 8. Nov. 2006 über die Anpassung von Bundesratsverordnungen an di
- SR-Nummer
- SR 742.102
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.11.1998
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht