Das Bundesamt nimmt alle mit der Realisierung der Projekte des NEAT-Konzepts verbundenen Aufgaben des Bundes zur Projektsteuerung, Projektaufsicht und Berichterstattung gemäss Alpentransit-Beschluss wahr, soweit hierfür nicht andere Bundesstellen zuständig sind.
Seine Aufgaben umfassen insbesondere:
die Umsetzung der Weisungen des Departements zur Projektsteuerung, Projektaufsicht und Berichterstattung;
die Bewirtschaftung und Kontrolle der vom Parlament genehmigten Kredite zuhanden des Bundesrats einschliesslich der Mittelzuteilung innerhalb der Objektkredite nach dem Alpentransit-Finanzierungsbeschluss vom 8. Dezember 19997;
die Verwaltung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte nach dem Fondsreglement vom 9. Oktober 19988, insbesondere die Vorbereitung der Beantragung der jährlichen Fondsentnahmen durch den Bundesrat an das Parlament;
die Festlegung des Teuerungsindexes nach Artikel 12;
die Berichterstattung an die NEAT-Aufsichtsdelegation (Art. 20 Abs. 3 und 4 des Alpentransit-Beschlusses) und weitere parlamentarische Kommissionen.
den Entscheid über die Realisierung von Kompensationsmassnahmen;
die Instruktion der Genehmigungsverfahren auf Stufe Sachplan und Vorprojekt sowie im Auftrag des Departements der Auflageprojekte;
die Koordination zwischen den Erstellern;
die Koordination der Projekte des NEAT-Konzepts mit den Aufgabenbereichen weiterer Bundesstellen;
Im Übrigen nimmt das Bundesamt bei der Verwirklichung der Projekte des NEAT-Konzepts seine ordentliche Aufsichtstätigkeit nach der Eisenbahngesetzgebung wahr.