Gegenstand der Anhörung von Kantonen und Gemeinden sowie der Mitwirkung der Bevölkerung bilden der Sachplanentwurf und die Unterlagen der Vorprojekte nach Artikel 17.
Art. 20 – Verfahren
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.03.2001
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Art. 20 Verfahren 1 Gegenstand der Anhörung von Kantonen und Gemeinden sowie der Mitwirkung der Bevölkerung bilden der Sachplanentwurf und die Unterlagen der Vorprojekte nach Artikel 17. 2 Das Sachplan- bzw. das Vorprojektgenehmigungsverfahren richten sich vorbehältlich der nachstehenden Bestimmunge
- SR-Nummer
- SR 742.104.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 28.02.2001
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht