Für die Projektierung, den Bau und den Betrieb der Linien am Gotthard und am Lötschberg führen die SBB und die BLS eigene Rechnungen.34
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Der Bundesrat erlässt die notwendigen Vorschriften.
34Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2009 über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, in Kraft seit 1. Sept. 2009 (AS 2009 4219).
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 17 Sonderrechnung 1 Für die Projektierung, den Bau und den Betrieb der Linien am Gotthard und am Lötschberg führen die SBB und die BLS eigene Rechnungen. Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2009 über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, in Kraft seit 1. Sept. 2009 (AS