Die Kommission für den Eisenbahnverkehr (RailCom) eröffnet ihren Entscheid den Parteien innert zwei Monaten nach Abschluss der Instruktion.
Hat sie grundsätzliche Fragen zu beurteilen, die das Kartellgesetz vom 6. Oktober 1995101 berühren, so lädt sie die Wettbewerbskommission zur Stellungnahme ein. Sie führt deren Stellungnahme in ihrem Entscheid an.
Sie nimmt die Aufgaben nach Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010102 wahr. Sie tauscht die erforderlichen Informationen und Daten mit den anderen zuständigen Regulierungsstellen aus.