Die Trassenvergabestelle erhebt zur Deckung ihrer gemäss Planrechnung ungedeckten Kosten Gebühren bei den Infrastrukturbetreiberinnen, auf deren Strecken sie für die Trassenvergabe zuständig ist.
Sie verrechnet die Gebühren den Infrastrukturbetreiberinnen im Verhältnis der auf deren Netzen zugeteilten Trassenkilometer.
Sie informiert die Infrastrukturbetreiberinnen und das BAV jährlich nach Genehmigung des Budgets und des Finanzplans über die für das nächste Jahr in Rechnung gestellten Gebühren und die Planwerte für die folgenden drei Jahre.
Im Übrigen gilt die Allgemeine Gebührenverordnung vom 8. September 20044.