In diesem Gesetz bedeuten:
Leistungssteigerung:Massnahme zur Verdichtung des Bahnverkehrs auf einer Strecke oder in einem Knoten;
Kapazitätsausbau: Massnahme zur Behebung eines bestehenden Kapazitätsengpasses sowie zur Leistungssteigerung;
Beschleunigungsmassnahme:Massnahme zur Verkürzung der Reisezeit eines Zuges zwischen zwei Bahnhöfen;
Zugfolgeverdichtung: Senkung des zeitlichen Abstands zwischen zwei Zügen, die auf der gleichen Strecke in die gleiche Richtung fahren;
Entflechtung:Massnahme in einem Knoten, die eine kreuzungsfreie Verkehrsführung ermöglicht und die Knotenkapazität erhöht.