Der Bund stellt über den Fonds für die Eisenbahngrossprojekte die bewilligten Mittel wie folgt zur Verfügung:
Für die Finanzierung der Massnahmen in der Schweiz werden variabel verzinsliche, bedingt rückzahlbare Darlehen und A‑Fonds-perdu-Beiträge gewährt.
Für die Vorfinanzierung von Massnahmen in Deutschland werden variabel verzinsliche, rückzahlbare Darlehen gewährt. Diese Darlehen werden über die Bestandsrechnung des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte verbucht.
Für mitfinanzierte Massnahmen in Frankreich werden A-Fonds-perdu-Beiträge gewährt.