Wer ein Triebfahrzeug in einem bestimmten Einsatz führen will, muss:
auf dem betreffenden Fahrzeugtyp ausgebildet sein und diesen beherrschen;
genügend Sprachkenntnisse für den Fahrdienst auf den zu befahrenden Strecken haben;
über die erforderliche Kenntnis der streckenspezifischen Vorschriften und Empfehlungen verfügen;
über Änderungen und temporäre Ergänzungen der gestützt auf Artikel 17 Absatz 3 EBG vom BAV erlassenen Fahrdienstvorschriften, der Betriebsvorschriften sowie der streckenspezifischen Vorschriften informiert sein;
die für den Einsatz erforderlichen Führerausweise und Bescheinigungen mit sich führen.