Wer sich zum Führen von Triebfahrzeugen ausbilden lassen will, benötigt einen Lernfahrausweis für die entsprechende Kategorie.
Das Unternehmen stellt den Lernfahrausweis aus und führt ihn nach.
Das BAV entscheidet über die Genehmigung des Lernfahrausweises und teilt die Entscheidung dem Unternehmen innert 30 Tagen mit.
Es kann die Genehmigung des Lernfahrausweises ablehnen, wenn zu befürchten ist, dass die sich bewerbende Person bei der Tätigkeit die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet, insbesondere wenn sie:
entmündigt ist; oder
wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu einer Freiheitsstrafe oder wiederholt wegen Übertretungen verurteilt worden ist.
Das UVEK regelt Gültigkeitsdauer, Berechtigungen, Einträge und Verlängerungen des Lernfahrausweises.