Die Gültigkeitsdauer der Führerausweise für Triebfahrzeugführer und -führerinnen beträgt zehn Jahre.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen für Triebfahrzeugführer und ‑führerinnen beträgt fünf Jahre.
Sie beginnt im Zeitpunkt der letzten bestandenen Fähigkeitsprüfung oder periodischen Prüfung. Wird die periodische Prüfung innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf eines Ausweises oder einer Bescheinigung bestanden, so wird die neue Gültigkeitsdauer vom Ablauf an gerechnet.
Die Gültigkeit der Ausweise und Bescheinigungen erlischt, sobald der Inhaber oder die Inhaberin das 70. Altersjahr vollendet hat. Die Bescheinigung erlischt zudem, wenn der Triebfahrzeugführer oder die Triebfahrzeugführerin die Tätigkeit auf dem Bahnnetz aufgibt.