In der Regel gelten folgende Behandlungsfristen:
12 Monate für das ordentliche Plangenehmigungsverfahren;
18 Monate, wenn Enteignungen erforderlich sind;
4 Monate für das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren.
Die Behandlungsfrist beginnt, sobald die Genehmigungsbehörde die vollständigen Gesuchsunterlagen erhalten hat.