In den Pfandobligationen muss neben der Schuldverpflichtung angeführt werden:
die verpfändete Bahn mit ihren Anfangs- und Endpunkten und ihrer kilometrischen Länge; die verpfändete Schiffahrtsunternehmung nach ihrem konzessionsmässigen Umfange;
die vorgehenden Pfandrechte und Prioritäten;
die Zins- und Zahlungsbedingungen.