Erfolgt an der Steigerung ein Angebot, welches den Anschlagspreis erreicht oder übersteigt, so wird dasselbe vom Masseverwalter angenommen und der Steigerungsgegenstand dem Bieter zugeschlagen.
Wenn zwei oder mehrere Angebote erfolgen, welche den Anschlagspreis übersteigen, so wird der Steigerungsgegenstand vom Masseverwalter dem Höchstbietenden zugeschlagen.