Der Sachwalter nimmt, nötigenfalls durch Sachverständige, eine Prüfung der eingereichten Bilanz vor.
Er lässt durch Sachverständige, die vom Bundesgerichte ernannt werden, das Vermögen der Unternehmung schätzen.
Die Schätzung ist insbesondere auch auf den Verkaufswert zu richten, den das Unternehmen im Liquidationsverfahren bei Überbindung der Konzession an den Käufer haben würde.
Der Sachwalter prüft die Schätzung. Er begutachtet, ob die Nachlassvertragsangebote als billig zu erachten seien.