Nach Ablauf von 40 Tagen seit der letzten Gruppenversammlung unterbreitet der Sachwalter die Akten mit seinem Gutachten darüber, ob der Nachlassvertrag angenommen und zu bestätigen sei, dem Bundesgericht.
Der Rechtstag, an dem das Bundesgericht über die Bestätigung des Vertrages entscheidet, wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben mit der Anzeige an die Gläubiger, dass sie Einwendungen gegen den Vertrag binnen 20 Tagen von der Bekanntmachung an beim Bundesgerichte schriftlich geltend machen können.
Das Bundesgericht holt über diese Einwendungen die Vernehmlassung des Sachwalters ein.