Der äussere Zustand der Seile und ihrer Befestigungselemente muss unter der Verantwortung des Technischen Leiters oder der Technischen Leiterin oder des Stellvertreters oder der Stellvertreterin auf der ganzen Seillänge in festgelegten Intervallen visuell inspiziert werden.
Für die Durchführung der visuellen Seilinspektion kann der «Abschlussbericht Forschungsprojekt Visuelle Seilinspektion»6 als Unterstützung dienen.
Die Ergebnisse der Inspektion sind in einem Bericht festzuhalten. Der Bericht muss die Informationen nach Artikel 32 Absatz 3 enthalten.