Die Seilprüfstellen melden der zuständigen Aufsichtsbehörde sicherheitsrelevante Erkenntnisse.
Die zuständigen Behörden, die Akkreditierungsstelle, die Prüfstellen, die Seilhersteller und die Seilbahnunternehmen tauschen die Erkenntnisse untereinander aus und prüfen, inwieweit Massnahmen erforderlich sind. Das Bundesamt für Verkehr legt im Einvernehmen mit den kantonalen Behörden die Art und Weise fest, wie der Informationsaustausch vollzogen wird.