Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung von Trolleybusführern.
Der Führerausweis wird von der zuständigen kantonalen Behörde erteilt.
Die Verweigerung und der Entzug von Führerausweisen sind mit der Begründung der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.