Die Unternehmen erstellen einen Fahrplanentwurf. Fernverkehrslinien und von der öffentlichen Hand finanzierte Linien sind der zuständigen Stelle für die Systemaufgabe Kundeninformation (SKI) zu übermitteln.
Unternehmen, die auf Strecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung vom 13. Mai 20202 über die Trassenvergabestelle verkehren, erstellen den Fahrplanentwurf unter Berücksichtigung des Netznutzungsplans.