Die Sicherheitsorgane:
sorgen für die Beachtung der Transport- und Benützungsvorschriften; und
unterstützen die zuständigen Stellen bei der Verfolgung von Verstössen gegen Strafbestimmungen des Bundes, soweit sich diese Verstösse auf die Sicherheit der Reisenden, der Angestellten, der transportierten Güter, der Infrastruktur oder der Fahrzeuge oder auf den ordnungsgemässen Betrieb auswirken können.
Die Transportpolizei unterstützt überdies in zweiter Priorität die zuständigen Stellen auf deren Ersuchen bei der Verfolgung von weiteren Verstössen gegen Strafbestimmungen des Bundes, soweit ihre Einsatzplanung dies zulässt.
Die Transportunternehmen mit einer Transportpolizei können im Auftrag des Bundesamtes für Polizei luftpolizeiliche Aufgaben übernehmen. In diesem Fall richtet sich der Einsatz des Personals nach den luftfahrtrechtlichen Vorschriften. Die Haftung richtet sich nach den Artikeln 1–18 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14. März 19586.7