Die Transportunternehmen können im Rahmen von Betriebsvereinbarungen gemeinsame Sicherheitsorgane einrichten.
Ein Transportunternehmen mit einer Transportpolizei muss deren Leistungen einem anderen Transportunternehmen zu vergleichbaren Bedingungen anbieten. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung entscheidet das Bundesamt für Verkehr.
Sie können mit Bewilligung des Bundesamts für Verkehr Aufgaben des Sicherheitsdienstes einer privaten Organisation übertragen, die ihren Sitz in der Schweiz hat und mehrheitlich in schweizerischem Besitz ist. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die private Organisation für die Einhaltung der massgebenden Vorschriften Gewähr bietet. Die Transportunternehmen bleiben für die ordnungsgemässe Erfüllung der übertragenen Aufgaben verantwortlich.