Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 9 Ungehorsam 1 Wer Anordnungen einer erkennbar mit Sicherheitsaufgaben betrauten Person zuwiderhandelt, wird mit Busse bis 10 000 Franken bestraft. 2 Die Verfolgung und Beurteilung solcher Verstösse ist Sache der Kantone.