Gebäude für Nebenanlagen sind aus nicht brennbarem Material zu erstellen. Sie müssen ausreichend belüftet werden und Feuerlöscheinrichtungen aufweisen. Zusätzlich sind Massnahmen zur Druckentlastung zu treffen.
Für Nebenanlagen sind Fluchtwege vorzusehen.
Nebenanlagen müssen für Fahrzeuge der Ereignisdienste auf befestigten Wegen oder Strassen leicht erreichbar sein.
In den explosionsgefährdeten Zonen sind Zündquellen zu vermeiden oder Schutzmassnahmen zu treffen, die eine Zündgefahr ausschliessen. Die elektrischen Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt werden, und die elektrischen Betriebsmittel müssen mindestens der Gerätekategorie entsprechen, die für die Verwendung in der jeweiligen Zone vorgeschrieben ist. Die Zonen sind im Einvernehmen mit dem ERI festzulegen.