Wichtige technische Einrichtungen von unbemannten Nebenanlagen wie Kompressoren, Pumpen oder motorangetriebenen Absperrorganen müssen ferngesteuert werden können.
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Die Fernsteuerungseinrichtungen sind gegen Fehlbedienung abzusichern.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 38 Fernsteuerungsanlage 1 Wichtige technische Einrichtungen von unbemannten Nebenanlagen wie Kompressoren, Pumpen oder motorangetriebenen Absperrorganen müssen ferngesteuert werden können. 2 Die Fernsteuerungseinrichtungen sind gegen Fehlbedienung abzusichern. 7. Abschnitt: Überwachung und Schu