Tauchscooter dürfen grundsätzlich nur zur Fortbewegung unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden. Die Fortbewegung an der Wasseroberfläche ist nur zu Rettungszwecken sowie auf kurzen Strecken zum Zwecke des Ein- oder Auswasserns erlaubt.
Tauchscooter dürfen ausschliesslich von Tauchern benutzt werden, die:
einer Behörde, der Polizei, der Armee oder einem Rettungsdienst angehören;
damit gewerbliche Tätigkeiten ausüben; oder
diese im Rahmen von Forschungstätigkeiten einsetzen.