Die Miete ziviler Schiffe ist Sache der zuständigen Verwaltungseinheiten. Die Eidgenössische Finanzverwaltung erlässt die notwendigen Weisungen.
Die gemieteten Schiffe bleiben kantonal immatrikuliert.
Bezüglich Haftung, Gebrauch und Entschädigung gelten die Bestimmungen des Mietvertrags.