Das SVSAA immatrikuliert die Verwaltungsschiffe und stattet sie mit einem eidgenössischen Schiffsausweis und bundeseigenen Kennzeichen aus. Über eine ausnahmsweise kantonale Immatrikulation entscheidet das zuständige Departement im Einvernehmen mit dem SVSAA.
In besonderen Fällen kann das SVSAA die Verwendung militärischer Kennzeichen bewilligen.
Bei Verwaltungsschiffen kann von zivilen Abgasvorschriften abgewichen werden, wenn es der Einsatz auf den Grenzgewässern erfordert.9