Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Schallzeichen zu gebrauchen oder diese unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind.
Art. 4.04 – Verbotene Schallzeichen
Art. 4.04
Verbotene Schallzeichen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.05.2022
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Art. 4.04 Verbotene Schallzeichen Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Schallzeichen zu gebrauchen oder diese unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind. Zweiter Teil: Verkehrsvorschriften / Abschnitt IV: Schallzeichen und Sprech
- SR-Nummer
- SR 747.223.1
- Dokumentart
- Erlass
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 17.03.1976
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht