Art. 77a–77c – Meldesystem für Ereignisse in der Luftfahrt
Art. 77a–77c107
- 107 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 9. März 2007 (AS 2007 917). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Febr. 2016, mit Wirkung seit 1. April 2016 (AS 2016 739).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2023
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Art. 77a–77c Eingefügt durch Ziff. I der V vom 9. März 2007 (AS 2007 917). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Febr. 2016, mit Wirkung seit 1. April 2016 (AS 2016 739). Eingefügt durch Ziff. I der V vom 9. März 2007 (AS 2007 917). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Febr. 2016, mit Wirkung sei
- SR-Nummer
- SR 748.01
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.11.1973
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht