Jede andere Werbung mit Luftfahrzeugen, namentlich durch Abwurf von Flugblättern, Himmelsschrift, Verwendung von Lautsprechern, Schleppen von Werbebändern ist untersagt.
Art. 83 – mit Luftfahrzeugen
Art. 83
mit Luftfahrzeugen
- Gliederungspfad
- 5 Verkehr, Betrieb und Unterhalt 56 Werbung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2023
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Art. 83 mit Luftfahrzeugen Jede andere Werbung mit Luftfahrzeugen, namentlich durch Abwurf von Flugblättern, Himmelsschrift, Verwendung von Lautsprechern, Schleppen von Werbebändern ist untersagt. 5 Verkehr, Betrieb und Unterhalt / 56 Werbung
- SR-Nummer
- SR 748.01
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.11.1973
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht