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Art. 48 – Änderung anderer Erlasse
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Art. 48
Änderung anderer Erlasse
- Gliederungspfad
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2025
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Art. 48 Änderung anderer Erlasse Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt. 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 748.02
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.09.2023
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht