Ein Gesuch um Bewilligung ist dem Kommando der Luftwaffe einzureichen.
Für einen Durchflug ohne Landung sowie für Flüge vom und ins Ausland holt das Kommando der Luftwaffe die Stellungnahme der Direktion für Völkerrecht ein. Für Flüge im Interesse der wirtschaftlichen Landesversorgung holt es zusätzlich die Stellungnahme des Transportamtes der wirtschaftlichen Landesversorgung ein.
Das Kommando der Luftwaffe gibt dem Gesuchsteller den Entscheid bekannt und unterrichtet die interessierten Bundesstellen.