Diese Verordnung regelt den Bau von Infrastrukturanlagen der Luftfahrt (Flugplätze und Flugsicherungsanlagen) und den Betrieb von Flugplätzen. Sie enthält zudem die Bestimmungen über die Aussenlandungen3 und die Luftfahrthindernisse.
Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
Gegenstand
- 3 Zu den Aussenlandungen siehe auch die Aussenlandeverordnung vom 14. Mai 2014, in Kraft seit 1. Sept. 2014 (SR 748.132.3).
- Gliederungspfad
- 1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung regelt den Bau von Infrastrukturanlagen der Luftfahrt (Flugplätze und Flugsicherungsanlagen) und den Betrieb von Flugplätzen. Sie enthält zudem die Bestimmungen über die Aussenlandungen Zu den Aussenlandungen siehe auch die Aussenlandeverordnung vom 14. Mai 2014, i
- SR-Nummer
- SR 748.131.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 23.11.1994
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht