Bei der Anmeldung eines Luftfahrzeuges für die Eintragung in das schweizerische Luftfahrzeugregister teilt das BAZL dem Luftfahrzeug ein Hoheits- und Eintragungszeichen zu.
Art. 1 – Kennzeichen
Art. 16
Kennzeichen
- 6 Fassung gemäss Ziff. I der V des BAZL vom 4. März 2011, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 1163).
- Gliederungspfad
- 1. Abschnitt: Kennzeichen von registrierten Luftfahrzeugen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2011
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Art. 1 Fassung gemäss Ziff. I der V des BAZL vom 4. März 2011, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 1163). Fassung gemäss Ziff. I der V des BAZL vom 4. März 2011, in Kraft seit 1. April 2011 (AS 2011 1163). Kennzeichen Bei der Anmeldung eines Luftfahrzeuges für die Eintragung in das schweizerische L
- SR-Nummer
- SR 748.216.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 06.09.1984
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht