Die Anmeldung eines Luftfahrzeugs zur Aufnahme in das Luftfahrzeugbuch erfolgt schriftlich.
Nach der Anmeldung fordert das Eidgenössische Luftamt öffentlich zur Einreichung allfälliger Einsprachen und zur Anmeldung allfällig bestehender Rechte Dritter auf.
Nach der Aufnahme führt das Eidgenössische Luftamt die Lastenbereinigung durch.