Diese Verordnung regelt die Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals der Zivilluftfahrt, auf die keiner der folgenden Erlasse anwendbar ist:
Art. 1 – Geltungsbereich
Art. 1
Geltungsbereich
- 2 SR 748.941
- 3 Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäss der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der für die Schweiz jeweils verbindlichen Fassung gemäss Ziffer 3 des Anhangs zum Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68).
- 4 Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission vom 14. Dezember 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäss der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der für die Schweiz jeweils verbindlichen Fassung gemäss Ziffer 3 des Anhangs zum Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68).
- 5 Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission vom 13. März 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen gemäss der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, in der für die Schweiz jeweils verbindlichen Fassung gemäss Ziffer 3 des Anhangs zum Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr (SR 0.748.127.192.68).
- Gliederungspfad
- 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 08.09.2025
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Art. 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Ausweise und Berechtigungen des Flugpersonals der Zivilluftfahrt, auf die keiner der folgenden Erlasse anwendbar ist: a. Verordnung des UVEK vom 24. November 1994SR 748.941 über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK); SR 748.941 b. Verordnung (EU
- SR-Nummer
- SR 748.222.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 14.01.2021
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht