Ein Ausweis nach dieser Verordnung enthält Erlaubnisse und Befugnisse im Sinne von Artikel 4 Begriffsbestimmungen 7, 13, 16, 21 und 30 der Verordnung (EU) 2015/3408.
Die Erlaubnisse FIS und AFIS können durch die Befugnis Radar-Beobachtung (Radar Monitoring, RAM) erweitert werden.
Die Befugnis RAM erlaubt den Ausweisinhaberinnen und -inhabern, basierend auf den Informationen der Radarkonsole die folgenden Dienste zu erbringen:
Erteilen von Verkehrsinformationen;
Aussprechen von Warnungen betreffend freigabepflichtigen Lufträumen, Flugverbots-, Flugbeschränkungs- und Gefahrengebieten.