Die Vertrauensärzte stellen den untersuchten Personen auf amtlichem Formular ein persönlich unterzeichnetes Zeugnis aus. Das Zeugnis bescheinigt die Tauglichkeit oder Untauglichkeit.
Stellt der Vertrauensarzt Untauglichkeit fest, so übermittelt er das entsprechende Formular der AMS ohne Verzug auf elektronischem Weg.25
Der Vertrauensarzt kann im Rahmen seiner ärztlichen Kompetenz die Tauglichkeitserklärung mit Auflagen (z. Bsp. Tragen einer Brille) verknüpfen oder die Gültigkeitsdauer des Zeugnisses verkürzen.26