Mit Busse bis zu 100 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
die Meldepflicht nach Artikel 4 Absatz 1 verletzt;
Postsendungen im Bereich des reservierten Dienstes unbefugt befördert.
Wird die Tat fahrlässig begangen, so beträgt die Busse bis zu 20 000 Franken.
Der Bundesrat kann Widerhandlungen gegen die Ausführungsvorschriften mit Busse bis zu 10 000 Franken bedrohen.
Die Übertretungen werden von der PostCom nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes vom 22. März 197415 verfolgt und beurteilt.