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Die Information kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
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Art. 16 Form der Information 1 Die Anbieterin hat ihren Kundinnen und Kunden einen einfachen und unentgeltlichen Zugang zu den Informationen nach den Artikeln 11−15 anzubieten. 2 Die Information kann elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden. 2. Kapitel: Rechte und Pflichten der